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   LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15   

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https://dejure.org/2017,13531
LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15 (https://dejure.org/2017,13531)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15.02.2017 - L 2 U 108/15 (https://dejure.org/2017,13531)
LSG Bayern, Entscheidung vom 15. Februar 2017 - L 2 U 108/15 (https://dejure.org/2017,13531)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 1 S. 1; BJagdG § 1 Abs. 4; SGG § 55 Abs. 1 Nr. 1; SGB IV § 7 Abs. 1
    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung eines Stöberhundführers bei der Teilnahme an einer Schwarzwilddrückjagd

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherungsrecht; Stöberhundeführer bei einer Schwarzwilddrückjagd; Wie-Beschäftigter; Unselbstständigkeit der Tätigkeit; Versicherungsschutz für einen Stöberhundeführer bei der Schwarzwilddrückjagd in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

  • rewis.io

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung eines Stöberhundführers bei der Teilnahme an einer Schwarzwilddrückjagd

  • ra.de
  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Versicherungspflicht eines Stöberhundeführers als abhängig Beschäftigter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsschutz für einen Stöberhundeführer bei der Schwarzwilddrückjagd in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

  • rechtsportal.de

    Versicherungsschutz für einen Stöberhundeführer bei der Schwarzwilddrückjagd in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 5/04 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdunfall - sachlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15
    Vom Bundessozialgericht wurde lediglich für das "Schüsseltreiben" - also die sich an die eigentliche Jagd anschließende Feier - ein Versicherungsschutz der Treiber verneint (BSG, Urteil vom 12.04.2005 Az. B 2 U 5/04 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 4).

    Von der Handlungstendenz ist der subjektive Beweggrund, d.h. die persönliche Motivation für die Tätigkeit, abzugrenzen (BSG, Urteil vom 12.04.2005 Az. B 2 U 5/04 R - SozR 4-2700 § 2 Nr. 4 - Rdnr. 19).

  • BSG, 11.11.2003 - B 2 U 41/02 R

    Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter - Jagdgast - Hegemaßnahmen -

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15
    Ein Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" setzt voraus, dass es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen zu dienen bestimmte Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen tatsächlich geleistet wird, dass sie ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (BSGE 5, 168, 174; BSG SozR Nr. 1 zu § 798 RVO a.F.; BSGE 34, 240, 242 = SozR Nr. 32 zu § 539 RVO; BSG SozR 4-2700 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15
    Ein Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" setzt voraus, dass es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen zu dienen bestimmte Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen tatsächlich geleistet wird, dass sie ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (BSGE 5, 168, 174; BSG SozR Nr. 1 zu § 798 RVO a.F.; BSGE 34, 240, 242 = SozR Nr. 32 zu § 539 RVO; BSG SozR 4-2700 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 25.01.1973 - 2 RU 55/71

    Umfang des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft - Anschieben

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15
    Auch im Bereich der Wie-Beschäftigung stellt der Beweggrund des Hilfeleistenden für sein Eingreifen keinen Grund dar, um die Versicherungspflicht zu verneinen (BSGE 35, 140, Rdnr. 19 bei juris; Riebel in: Hauck/ Noftz, SGB/ Stand 09/16, § 2 SGB VII Rdnr. 275), so dass das persönliche Interesse des Klägers an der Jagd oder an seinen Hunden keinen Grund darstellt, um eine Wie-Beschäftigung zu verneinen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - L 4 U 397/10
    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15
    Dieses Urteil wurde in der zweiten Instanz vom LSG Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 18.01.2013 (Az. L 4 U 397/10) aufgehoben.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.02.2010 - L 3 U 139/07

    Jagdunfall; Jagdgast; Treiberschütze; Versicherungsfreiheit; arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15
    Das LSG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.02.2010 (Az. L 3 U 139/07) entschieden, dass ein Jagdgast, der im Moment des Unfalls wegen äußerer Umstände, nämlich weil zu wenige Jagdhelfer und zu viel Schwarzwild vorhanden waren, in einer akuten Situation vor Ort als Treiberschütze eingesetzt wird und damit eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit verrichtet, nicht als Wie-Beschäftigter unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehe, weil die eigenwirtschaftlichen Interessen an der Jagdteilnahme (Jagdfreude) weiterhin im Vordergrund stünden.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2010 - L 14 U 130/06

    Bestehen von Unfallversicherungsschutz bei Tätigkeiten "wie ein Versicherter"

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15
    Das LSG Niedersachsen-Bremen hat die mit Urteil vom 17.03.2010 (Az. L 14 U 130/06) die Wie-Beschäftigung eines Jagdgenossen bejaht, der vom Jagdpächter mit der Reparatur eines Hochsitzes beauftragt worden war.
  • BSG, 27.07.1972 - 2 RU 71/70
    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15
    Ein Versicherungsschutz als "Wie-Beschäftigter" setzt voraus, dass es sich um eine ernstliche, dem in Betracht kommenden fremden Unternehmen zu dienen bestimmte Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert handelt, die dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht und ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen tatsächlich geleistet wird, dass sie ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht (BSGE 5, 168, 174; BSG SozR Nr. 1 zu § 798 RVO a.F.; BSGE 34, 240, 242 = SozR Nr. 32 zu § 539 RVO; BSG SozR 4-2700 § 4 Nr. 1).
  • SG Duisburg, 09.04.2010 - S 26 U 304/08

    Ein vom Amt für Forstwirtschaft mit der Durchführung einer Stöberjagd

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15
    Das SG Duisburg hat mit Urteil vom 09.04.2010 (Az. S 26 U 304/08) aus der eben zitierten Rechtsprechung des BSG den Schluss gezogen, dass ein Stöberhundeführer einem Treiber im Rahmen von § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII in unfallversicherungsrechtlicher Hinsicht zumindest gleichzustellen sei.
  • SG Lüneburg, 07.07.2009 - S 2 U 152/04

    Anerkennung eines Unfalls i.R.d. Tätigkeit als Hundeführer bei einer

    Auszug aus LSG Bayern, 15.02.2017 - L 2 U 108/15
    Das SG Lüneburg hat mit Urteil vom 07.07.2009 (Az. S 2 U 152/04) den Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII bei einem Jagdhelfer bejaht, der als Hundeführer an einer Treibjagd teilnahm und umknickte, als er ein von seinen Hunden verletztes Wildschwein stellte und erschießen wollte und sich später bei der Bergung eines toten Wildschweine erneut verletzte.
  • LSG Schleswig-Holstein, 24.05.2018 - L 5 BA 16/18

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - examinierte Pflegekraft - Tätigkeit

    Diese Aufnahme in das Gesetz entsprach und entspricht der ständigen Rechtsprechung in der Sozialgerichtsbarkeit, wonach eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber Merkmal einer selbständigen Tätigkeit ist, jedenfalls, wenn sie - wie hier - mit einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotene Leistung einhergeht (so ausdrücklich BSG vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - Bayerisches LSG vom 15. Februar 2017 - L 2 U 108/15 - LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.11.2018 - L 5 BA 121/18

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Begründetheit eines Aussetzungsantrags

    Diese Aufnahme in das Gesetz entsprach und entspricht der ständigen Rechtsprechung an der Sozialgerichtsbarkeit, wonach eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber Merkmal einer selbstständigen Tätigkeit ist, jedenfalls, wenn sie - wie hier - mit einem werbenden Auftreten am Markt für die angebotene Leistung einhergeht (so ausdrücklich auch BSG vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R -; Bayrisches LSG vom 15. Februar 2017 - L 2 U 108/15; LSG Berlin-Brandenburg vom 14. Dezember 2016 - L 9 KR 344/13).
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   LSG Sachsen, 17.02.2021 - L 2 U 108/15   

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LSG Sachsen, 17.02.2021 - L 2 U 108/15 (https://dejure.org/2021,9958)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17.02.2021 - L 2 U 108/15 (https://dejure.org/2021,9958)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - L 2 U 108/15 (https://dejure.org/2021,9958)
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   LSG Sachsen, 04.05.2017 - L 2 U 108/15   

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https://dejure.org/2017,69177
LSG Sachsen, 04.05.2017 - L 2 U 108/15 (https://dejure.org/2017,69177)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04.05.2017 - L 2 U 108/15 (https://dejure.org/2017,69177)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - L 2 U 108/15 (https://dejure.org/2017,69177)
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Wird zitiert von ...

  • BSG, 27.11.2018 - B 2 U 19/18 B

    Verzinsung von Verletztengeld

    Dem Kläger wird hinsichtlich der Versäumnis der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 108/15 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

    Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 - L 2 U 108/15 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

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